Zuständigkeiten

Der Amtsgerichtsbezirk umfasst heute die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein und Loreley (ohne die Stadt Braubach, die Ortsgemeinden Dachsenhausen, Filsen, Kamp-Bornhofen und Osterspai, welche zum Bezirk des Amtsgerichts Lahnstein gehören).


Das Amtsgericht ist zuständig u.a. für Straf-, Zivil- und Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen sowie Grundbuchsachen. Die Zwangsvollstreckung für im Bezirk ansässige Schuldner und die Zwangsversteigerungen und -verwaltungen im Bezirk gelegener Grundstücke zählt ebenso zu den Aufgaben unseres Gerichtes.

Die Führung der Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister sind dem Amtsgericht Koblenz zugewiesen, wie auch die Insolvenzangelegenheiten im Bezirk niedergelassener Personen und Firmen.

Das Amtsgericht St. Goar ist Schifffahrts-, Rheinschifffahrts- und Moselschifffahrtsgericht

  •  für den Rhein von der Nahemündung (Kilometer 529,00) bis Oberkassel (Kilometer 650,00),
  •  für die Lahn,
  •  für die Saar von der Landesgrenze bis zur Mündung und
  •  für die Mosel von der Bundesgrenze bis zur Mündung.

Außerdem ist es bis zum 01.02.2024 Registergericht

  • für Seeschiffe - Seeschiffsregister (SSR)- mit Heimathafen im Land Rheinland-Pfalz
  • und für Binnenschiffe und Schiffsbauwerke - Binnenschiffsregister (BSR) und Schiffsbauregister (SBR)- mit Heimatort oder Bauort in den Städten Koblenz und Trier sowie den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied, Trier-Saarburg, dem Rhein-Hunsrück-Kreis, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Westerwald-Kreis.