Amtsgericht St.Goar
© AGGOA
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar
Telefon: 06741/910-0 (Zentrale)
Telefax: 06741/910-260
E-Mail: aggoa(at)ko.jm.rlp.de
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:
https://nutzerkonto.service.rlp.de.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefer greifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Information" sowie "Themen".
Mo bis Fr: 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich!
Die Beratungshilfestelle bleibt aus dienstlichen Gründen montags, mittwochs und freitags geschlossen!
Diese Beschränkung gilt nicht für Rechtsuchende in Eilsachen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Patentanwälte, vereidigte Buchprüfer, Vertreter einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft und Verbandsvertreter im Sinne des § 73 SGG.
Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der hiesigen Gerichtszahlstelle:
Postbank, NL Ludwigshafen,BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE41545100670023380671
Bitte geben Sie bei Einzahlungen immer das betreffende Aktenzeichen an!
Behördenleiter:
Matthias Teriet, Direktor des Amtsgerichts
Medienreferent:
Matthias Teriet, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Patrick Meinhard, Justizoberinspektor
Bei dem Amtsgericht St. Goar ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Bitte beachten Sie, dass eine, in bestimmten Verfahrensarten vorgeschriebene, anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
Direktor des Amtsgerichts Mattias Teriet
Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Barbara Grunenberg
Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3, 56329 St. Goar
Telefon: 06741/910-0
Telefax: 06741/910-260
Email: aggoa(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Justizamtmann David Spormann
Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3, 56329 St. Goar
Telefon: 06741/910-0
Telefax: 06741/910-260
Email: aggoa(at)ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Sozialgerichtsgesetz (SGG), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Finanzgerichtsordnung (FGO), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte / Staatsanwaltschaften verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen]. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte
und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung zu:
· die Rechte auf Information;
· das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
· Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
· Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
· Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
· Datenübertragbarkeit und
· Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten / Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung, § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts St. Goar verarbeitet.
Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar
Telefon: 06741/910-0, Telefax: 06741/910-260
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Justizamtmann David Spormann
Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3, 56329 St. Goar
Telefon: 06741/910-0
Telefax: 06741/910-260
Email: aggoa(at)ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Beamtengesetze, die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, die Gerichtsvollzieherordnung und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach § 43 Gerichtsvollzieherordnung (GVO). Danach sind Sonder- und Sammelakten von dem Gerichtsvollzieher fünf Jahre nach Erledigung des letzten in ihnen enthaltenen Vorgangs zu vernichten.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 LDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten die Justizverwaltung betreffen.
in Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.
Schülerpraktikum:
Was dich erwartet:
Während der Zeit des Praktikums kannst du in alle wichtigen Abteilungen eines Gerichts hineinschnuppern. Du wirst Justiz live erleben. Dadurch, dass du jeden Tag eine neue Abteilung kennenlernst, ist Abwechslung garantiert - von Familiensachen über Zwangsvollstreckungssachen bis hin zu Strafsachen. Dies soll dir einen groben Einblick in die Justiz verschaffen und dir vermitteln, wie sich der Arbeitsalltag gestaltet. Hierbei wirst du auf Bedienstete aller Dienstgruppen treffen: Wachtmeister, Justizbeschäftigte, Justizfachwirte, Rechtspfleger und Richter. Nach Möglichkeit und Terminplan wirst du ebenso an spannenden Gerichtsverhandlungen teilnehmen können. Du bist gefragt auszuprobieren, ob die Justiz deine Zukunft sein kann.
Schriftliche Bewerbungen um einen Praktikumsplatz sind zu richten an:
Amtsgericht St. Goar
Direktor des Amtsgerichts
Bismarckweg 3
56329 St. Goar
Bei Fragen zum Praktikum kannst Du dich an Herrn Meinhard unter 06741/910-119 wenden.
Praktische Studienzeit gem. § 2 Abs. 3 JAG
Das Amtsgericht St. Goar bietet für die Rechtsstudentinnen / Rechtsstudenten in der vorlesungsfreien Zeit in den Sommer- und Wintersemesterferien jeweils ein 4-wöchiges Studienpraktikum an. Das Praktikum beim Amtsgericht St.Goar gliedert sich in jeweils einwöchige Abschnitte auf dem Zivilgericht, dem Familien- und Betreuungsgericht, dem Strafgericht und dem Jugendstrafgericht.
Bewerbungen sind mittels des Antragsvordruckes, den Sie hier finden, zu richten an:
Amtsgericht St. Goar
Direktor des Amtsgerichts
Bismarckweg 3
56329 St. Goar